Haben Sie schon eine Datenschutzerklärung?

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Haben Sie schon eine Datenschutzerklärung?

Veröffentlicht von: | | Bereich: Netz-Neuigkeiten
2015 haben sich der deutsche Gerichtshof und auch der Europäische Gerichtshof wiederholt mit Datenschutzfragen im Internet auseinandergesetzt.

Jetzt ist die Entscheidung gefallen: Seit dem 24. Februar gilt das neue Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts. Der Bundesgerichtshof hat darin beschlossen, dass der Datenschutz sowohl zum Wettbewerbsrecht als auch zu den Verbraucherschutzrechten gehört.

Was bedeutet das in der Praxis? Jeder Webseitenbetreiber, der in irgendeiner Form personenbezogene Daten erhebt und zur weiteren Nutzung (z.B. für Werbezwecke, Kundenprofile in Online-Shops oder in Social Media-Anbindungen) verarbeitet, muss seine Kunden mit einer entsprechenden Datenschutzerklärung darüber informieren.

Liegt keine vollständige Datenschutzerklärung vor, besteht die Gefahr einer Abmahnung, etwa durch Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverbände.

Sie haben noch keine Datenschutzerklärung oder sind sich nicht sicher, ob ihre Erklärung den aktuellen Vorgaben entspricht?

Wir helfen Ihnen gern und überprüfen Ihre Website entsprechend.