Haben Sie schon eine Datenschutzerklärung?
Am 24.02.2016 ist das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ in Kraft getreten und macht eine Datenschutzerklärung auf Websites obligatorisch – es besteht Abmahngefahr.