Anleitung 5: Wie können Google-Dienste datenschutzkonform eingebunden werden?
Wer hat an der Uhr gedreht? Ja, es ist wirklich schon so spät! Mit dem heutigen Tage ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten.
Wir klären für Euch weiter Fragen und Unklarheiten zur DSGVO. Heute befassen wir uns mit der Einbindung von Google-Diensten, wie Analytics, Maps und Fonts.
Wichtig hierbei ist, den Einsatz der Dienste in der Datenschutzerklärung zu beschreiben.
Für Google Analytics sollte die Datenschutzerklärung enthalten:
- dass der Dienst verwendet wird
- den Grund für den Einsatz des Dienstes/Rechtsgrundlage
- welche wann Daten verarbeitet werden
- an wen diese Daten weitergegeben werden
- wozu die Daten sowohl vom Seitenbetreiber, als auch von Dritten genutzt werden
- ggf. die voraussichtliche Löschung der Daten
- wie der Nutzer die Datenerhebung abschalten kann
Wir empfehlen außerdem, eine Verlinkung zu den Nutzungsbedingungen von Google Analytics selbst, zur Datenschutzerklärung und den Nutzungsbedingungen von Google, sowie zu den Datenschutzgrundsätzen von Google Analytics.
Außerdem muss der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung ausgefüllt an Google geschickt werden. Dabei sollte an einen Rücksendeumschlag gedacht werden. Als europäisches Unternehmen wird der Vertrag in zweifacher Ausführung ausgedruckt, ausgefüllt und an den europäischen Sitz von Google (Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland) geschickt.
Das gleiche Vorgehen empfehlen wir auch bei dem Einsatz von Google Maps.
Die Datenschutzerklärung sollte um die Anwendung von Google Maps erweitert werden:
- die Nutzung des Dienstes
- den Grund der Nutzung
- welche Daten wann erhoben werden
- an wen die Daten ggf. weitergegeben werden
- wozu die Daten von Seitenbetreiber und Dritten verarbeitete werden
- wie der Nutzer die Erhebung unterbinden kann
Auch hier empfehlen wir, die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzgrundsätze von Google und Google Maps zu verlinken.
Für Google Fonts gelten ganz ähnliche Regeln
Die Anwendung der Google- Schriften sollte in der Datenschutzerklärung Erwähnung finden. Insbesondere was die Verwendung dieser Schriften für den Nutzer der Seite bedeutet. Dazu ist es ratsam wieder auf den Datenschutz und die Nutzungsbedingungen von Google selbst sowie auf die FAQs von Google Fonts zu verweisen.