Follow up DSGVO 2: Formular-Checkbox

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Follow up DSGVO 2: Formular-Checkbox

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Anleitung 2: Braucht künftig jedes Formular eine Checkbox zum Datenschutz?

(Noch 18 Tage bis zum Inkrafttreten der DSGVO)

Wie im Beitrag der letzten Woche, möchten wir auch im folgenden eine der Fragen beantworten, die uns im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung erreicht haben. Folgende Frage:

„Muss künftig jedes (Kontakt)Formular eine Checkbox zum Datenschutz enthalten?“

Artikel 6 Abs. 1 DSGVO äußert sich über die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die beispielsweise in (Kontakt)Formularen erhoben werden, wie folgt:

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist rechtmäßig, wenn zum Beispiel

die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben [hat].

Das kann in Form einer Checkbox erfolgen.
Weiter erfolgt eine rechtmäßige Verarbeitung, wenn

die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, die auf die Anfrage der betroffenen Person erfolgen.

Was für Anfragen über Kontaktformulare der Fall ist. Denn mit der Entscheidung, sich über ein Kontaktformular an den Seitenbetreiber zu wenden, hat sich der Nutzer bereit erklärt, seine personenbezogenen Daten (zum Zweck der Anfragenbeantwortung) zu übermitteln. 

Die Betonung liegt hier ganz klar auf dem Zweck der Bearbeitung des Kundenanliegens. Die Weiterverarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist damit ausgeschlossen. 

In jedem Fall gilt: 

In der Datenschutzerklärung muss der Umgang mit personenbezogenen Daten aus Kontaktformularen beschrieben werden. 

Das kann zum Beispiel so klingen:

„[…] Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten, soweit diese erforderlich sind, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen. […]

Wenn Sie uns über das Kontaktformular ansprechen möchten, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zum Zweck der  Bearbeitung Ihrer Anfrage und für den Fall möglicher Anschlussfragen bei uns gespeichert. Wir behandeln alle Angaben vertraulich und mit größter Sorgfalt.“

Leider ist die Rechtssprechung in diesem Aspekt nicht einwandfrei artikuliert. Da sich selbst Fachleute nur vorsichtig zu diesem Thema äußern, möchten auch wir diese Frage weder mit einem Ja noch mit einem Nein beantworten. 

Wer sich auf der ganz sicheren Seite wägen will, der fügt unter seine Kontaktformulare eine Checkbox ein und setzt eine Verlinkung zur eigenen Datenschutzerklärung.
Das kann so aussehen: