Auf der Website e-recht24.de erfahren sie in dem Artikel Google Analytics rechtssicher nutzen: Was Webseitenbetreiber jetzt tun müssen. Was bedeutet das nun ?
- alte Analytics Daten müssen gelöscht werden
- neue datenschutzkonforme Lösung unterschrieben und an Google schicken
- erst dann können wieder Daten auf der Website erhoben werden
- Wir empfehlen aus unserer langjährigen Erfahrungen für die Analyse der Besucherzahlen und Aufstellung Ihre Links und Webseite einfach verschiedene Mittel Ihres Anbieters zu verwenden, wo sie Ihre aktuelle Webseite installiert haben.
- Verwenden sie zum Beispiel Piwik, eine Software die sie neben Ihrer Webseite auch auf Ihrem Server installieren können. Erfasste Daten werden in Ihrer Datenbank gespeichert. In der Datenschutzerklärung müssen sie nur diese Datenerhebung mit Standort der Daten entsprechend benennen.