Abmahnungen für unverschlüsselte Kontaktformulare

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Abmahnungen für unverschlüsselte Kontaktformulare

Veröffentlicht von: | | Bereich: Blog / In eigener Sache / Netz-Neuigkeiten

Seitenbetreiber aufgepasst: in Folge des Urteiles durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, kommt es nun zu Abmahnungen für Seitenbetreiber, die unverschlüsselte Kontaktformulare einbinden.

Nach dem Telemediengesetzt (TMG) wird von Seitenbetreibern ein „anerkanntes Verschlüsselungsverfahren zum Schutz von personenbezogenen Daten“ verlangt. 

Das bedeutet Seitenbetreiber sollten dringend prüfen, ob ihr angebotenes Kontaktformular verschlüsselt wird. Sollte das nicht der Fall sein, sollten Sie sofort für die Verschlüsselung der Prozesse sorgen. So sollten Sie nach Möglichkeit das aktuelle „TLS“-Protokoll statt des älteren SSL-Protokolls verwenden. Besonders für die Bestellprozesse von Webshops ist die (https)Verschlüsselung wichtig. 
Ohne diese Sicherheitsvorkehrung riskieren Sie künftig Bußgeldstrafen durch die Datenschutzaufsichtsbehörde.

Aus diesem Anlass prüfen auch wir für unsere Kunden nochmals die fehlerfreie Verschlüsselung der Bestell- und Kontaktformulare. 

Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir immer gern zur Verfügung, setzen Sie sich jeder Zeit mit uns in Verbindung.